03
Leistungen
Ob 2 m oder 2 km – wir verwirklichen die Wünsche und Visionen unserer Kunden. Unser Leistungsspektrum reicht im Brückenbau vom Spannbeton- und Stahlbetonbauten über reinen Stahlbau bis hin zu Stahlverbundbauwerken.
Im Bereich Brückenbau bieten wir ein breitgefächertes Leistungsumfeld: Entwurfs- und Objektplanung, technische Bearbeitung und Ausführungsplanung von komplexen Ingenieurbauwerken, Ausarbeitung von Tragwerkssonderentwürfe, Nachrechnungen und Sanierungen (Bauen im Bestand), Brückenprüfung nach DIN 1076, Bauüberwachung und Bauoberleitung.
Leistungsbilder nach HOAI
- HOAI Teil 3, Abs. 3 Objektplanung
- HOAI Teil 4, Abs. 1 Tragwerksplanung
- Gesamtplanungen in Arbeits- und Bürogemeinschaften
Balkenbrücken, Plattenbalken, Hohlkasten, Plattenbrücken, Rahmenbrücken, Fachwerkbrücken, Bogenbrücken, Schrägseilbrücken; Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken und Fußgängerbrücken, Taktschieben, Lehrgerüst, Vorschubrüstung, Freivorbau.
Leistungsbilder nach HOAI
- HOAI Teil 3, Abs. 3 Objektplanung
- HOAI Teil 4, Abs. 1 Tragwerksplanung
- Gesamtplanungen in Arbeits- und Bürogemeinschaften
Leistungsbilder nach HOAI
HOAI Teil 3, Abs. 3 Objektplanung
Leistungsbilder nach HOAI
HOAI Teil 4, Abs. 1 Tragwerksplanung
Technischen Bearbeitung und Ausführungsplanung von komplexen Ingenieurbauwerken im Spannbeton-, Stahlbeton-, Stahl- und Stahlverbundbau Ausarbeitung von Tragwerkssonderentwürfen sowie Nachrechnungen und Sanierungen von Bauwerken
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen.
Weitere Leistungen
- Führen eines Bautagebuchs
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel bei Objekten nach HOAI § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen.
Weitere Leistungen
- Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter
- Aufstellen und überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm)
- Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
- Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle
- Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt
- Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
- Kostenfeststellung
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.
Objektbezogene Untersuchungen an Brücken, Hochbauten, Erdbauwerke etc. im Rahmen einer möglichen Ertüchtigung. Ermittlung von Tragfähigkeitsdefiziten der jeweiligen Objekte. Hieraus resultierende umfassende und systematische Nachrechnungen.
Prüfungen nach DIN 1076
Ingenieurleistungen
Gutachten